Männer lesen vor!

Wir verschenken 30 Bilderbuchpakete an Kindergärten

Vorlesen fördert Sprache, Fantasie und die Freude an Geschichten. Doch in vielen Kindergärten erleben Kinder das Vorlesen fast ausschließlich durch Frauen. Männliche Vorbilder, die selbstverständlich zum Bilderbuch greifen, sind dagegen noch immer selten.

Das möchten wir ändern.

Der Kraus Verlag verlost deshalb 30 Bücherpakete mit jeweils fünf Bilderbüchern an Kindergärten. Die einzige Bedingung: Eine männliche Person, die nicht im Kindergarten beschäftigt ist, liest den Kindern aus mindestens einem der Bücher vor.

Das kann ein Vater, Großvater, Onkel, großer Bruder, Nachbar, Lesepate oder ein anderer Mann aus dem Umfeld des Kindergartens sein.

Warum männliche Vorleser wichtig sind

Kinder sollen erleben, dass Bücher, Geschichten und Vorlesen für alle da sind. Wenn Männer vorlesen, zeigen sie insbesondere Jungen, dass Lesen keine Frage des Geschlechts ist.

Dabei geht es nicht darum, weibliche Vorleserinnen zu ersetzen. Im Gegenteil: Wir möchten die Vielfalt der Menschen vergrößern, die Kindern Geschichten näherbringen.

Ein gemeinsamer Vorlesetermin kann außerdem ein schöner Anlass sein, Väter, Großväter und andere männliche Bezugspersonen stärker in den Kindergartenalltag einzubeziehen.

Das steckt im Bücherpaket

Jeder ausgewählte Kindergarten erhält ein Paket mit fünf Bilderbüchern aus dem Programm des Kraus Verlags:

Unsere Bücher richten sich an Kinder im Kindergarten- und Vorschulalter. Sie erzählen humorvolle, ungewöhnliche und fantasievolle Geschichten, die sich besonders gut zum gemeinsamen Vorlesen, Anschauen und Weitererzählen eignen.

Der Gesamtwert eines Bücherpakets beträgt etwa 100 Euro.

So funktioniert die Aktion

  1. Bewerben Sie Ihren Kindergarten bis zum 31.10.2026 über das Teilnahmeformular (s.u.).
  2. Finden Sie eine männliche Person, die bereit ist, den Kindern vorzulesen. Die Person darf nicht im Kindergarten beschäftigt sein.
  3. Unter allen Bewerbungen wählen wir nach dem Zufallsprinzip 30 Kindergärten aus.
  4. Die ausgewählten Einrichtungen erhalten jeweils ein Paket mit fünf Bilderbüchern.
  5. Anschließend organisiert der Kindergarten einen Vorlesetermin mit dem angegebenen Vorleser.
Die ausgewählten Kindergärten werden bis zum 06.11.2026 per E-Mail benachrichtigt.

Als Nachweis der Durchführung genügt ein Foto des Vorlesetermins; auf dem Foto müssen keine Kinder erkennbar sein. Eine Aufnahme des Vorlesers mit dem Buch oder vor der geschlossenen Kindergartengruppe reicht vollkommen aus.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Kindergärten und Kindertagesstätten aus Deutschland und Österreich.

Voraussetzung ist, dass sich eine männliche Person bereit erklärt, aus mindestens einem der Bücher vorzulesen und dass diese Person nicht haupt- oder nebenberuflich für die Einrichtung arbeitet.

Jeder Kindergarten kann sich einmal für die Aktion bewerben.

Jetzt bewerben:

Häufige Fragen

  • Muss der Vorleser ein Vater oder Großvater eines Kindes sein? Nein. Vorlesen kann jeder Mann, der Freude an Büchern und Geschichten hat. Auch Onkel, ältere Brüder, Nachbarn, Lesepaten oder andere Personen aus dem Umfeld der Einrichtung können teilnehmen.

  • Darf ein männlicher Erzieher vorlesen? Männliche Erzieher leisten bereits wichtige Vorlesearbeit. Ziel dieser Aktion ist es jedoch, zusätzliche männliche Personen aus dem Umfeld des Kindergartens für das Vorlesen zu gewinnen. Deshalb darf der Vorleser nicht für die teilnehmende Einrichtung arbeiten.

  • Muss aus allen fünf Büchern vorgelesen werden? Nein. Es genügt, wenn der Vorleser bei dem vereinbarten Termin aus mindestens einem der Bücher vorliest. Die übrigen Bücher bleiben selbstverständlich im Kindergarten und können auch später genutzt werden.

  • Müssen die Kinder auf dem Nachweisfoto zu sehen sein? Nein. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder ist uns besonders wichtig. Ein Foto des Vorlesers mit dem Buch, ohne erkennbare Kinder, ist ausreichend.

  • Entstehen für den Kindergarten Kosten? Nein. Die Bücherpakete und der Versand innerhalb Deutschlands sind kostenlos.

  • Werden die eingesandten Fotos veröffentlicht? Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn der Kindergarten und die abgebildete Person ausdrücklich zugestimmt haben.
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